Jahrbuch der Baumpflege 2021. Группа авторов

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Jahrbuch der Baumpflege 2021 - Группа авторов

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      In Osnabrück gibt es seit Anfang der 1970iger Jahre regelmäßige Gespräche zwischen den Vertretern der Stadtwerke, des früheren Tiefbauamtes (Fachdienst Straßenbau) und des ehemaligen Grünflächenamtes (Fachdienst Grünflächen). Zunächst bezogen sich diese vorrangig auf die Festlegung neuer Baumstandorte in bestehenden Straßen.

      Sehr schnell stellte sich heraus, dass dieses Gremium, bei Bedarf nahmen auch Vertreter anderer Verwaltungsdienststellen teil, sachorientiert arbeitete und bei gemeinsamen Ortsbegehungen das Ziel der vermehrten Durchgrünung der Osnabrücker Straßen eigentlich immer erreicht wurde. Wenn in Ausnahmefällen, trotz intensiver Vorplanung seitens des Grünflächenamtes, keine Baumstandorte zu finden waren, gab es für das „Nein“ nachvollziehbare Gründe. Ich hatte den Eindruck, dass alle Beteiligten nach einer solchen „Vor – Ort – Runde“ mit einem guten Gefühl in ihre Büros zurückkehrten.

      Aber nicht nur die Neupflanzung von Bäumen in bestehenden Straßen, auch die Begrünung der Straßen neuer Baugebiete wurde und wird abgestimmt. Hierbei hat sich die später gegründete KOST, die Koordinierungsstelle beim Fachdienst Straßenbau, sehr bewährt.

      Natürlich war und ist die Pflanzung von Bäumen nur eine Facette der interdisziplinären Zusammenarbeit. Aus unserer Sicht ist die Einbeziehung unserer Fachleute bei der Planung und Realisierung neuer Leitungs- und Kabeltrassen sowie bei den ständig stattfindenden Erneuerungs- und Reparaturarbeiten an Ver- und Entsorgungseinrichtungen, im Nahbereich von Bäumen und öffentlichen Grünflächen genau so wichtig.

      Sofern nicht in der KOST thematisiert, wird der Fachdienst Grünflächen, wie andere Fachdienststellen auch, in einem Umlaufverfahren über die Planungen der Leitungsverwaltungen informiert. Hier werden die Belange des Baumschutzes eingebracht und in der Regel seitens der Leitungsverwaltungen in deren Leistungsverzeichnisse übernommen.

      Ob sich die ausführenden Firmen auch an diese Vorgaben halten, ist ein anderes Thema. Grundlage unserer Forderungen oder Hinweise sind die Regelungen der gültigen Baumschutznormen, insbesondere die der DIN 18920 und der RAS-LP 4. Womit wir bei den Regelwerken und Normen wären …

      2.4 Atmosphärische Störungen

      Als 1989 die „Technischen Mitteilungen Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgebracht und vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches übernommen wurden, veränderte sich das Klima zwischen den „Technikern“ und den „Baumleuten“ merklich. Auch wenn dieses Regelwerk auf den ersten Blick einen Interessenausgleich zwischen den „Parteien“ zu suchen scheint, kann es das Ziel seiner überwiegend aus dem technischen Sektor stammenden „Väter“, der technischen Infrastruktur gegenüber den Bäumen eine Vorrangstellung einzuräumen, nicht leugnen. Deutlich werden die Wertigkeiten der Aufgaben, unterschieden in die

       „gesetzlich geforderte Ver- und Entsorgungssicherheit“ und in den

       „öffentlichen Auftrag zur Begrünung“.

      Zwar wird für Baumpflanzungen anerkannt, dass die Abstände von Bäumen zu Ver- und Entsorgungseinrichtungen nicht immer entsprechend den hierfür gültigen Regelwerken eingehalten werden können. Aber gleichzeitig werden so viele Risiken aufgeführt, die von Bäumen für die Ver- und Entsorgungseinrichtungen ausgehen sollen, dass mancher Kollege der Versorgungsunternehmen hierdurch nachhaltig verunsichert wurde. Wer gibt schon seine Zustimmung zur Pflanzung von Bäumen in der Stadt, wenn das Regelwerk z. B. die „Erhöhung der Blitzgefahr für unterirdische Versorgungsanlagen durch die Ableitefunktion der Bäume“ problematisiert?

      Allerdings: Wenn es im Untergrund mal wirklich ganz eng wird, ist es durchaus möglich, dass eine Leitung direkt unter einem alten Baum „durchgeschossen“ werden soll. Das Schutzrohr wird’s schon richten und grundsätzliche Bedenken werden „weggewogen“. Wollen die „Baumleute“ hin und wieder einen Baum direkt auf eine Leitung pflanzen, gilt dies immer noch als Sakrileg. Obwohl es durchaus Argumente für eine solche Platzierung gibt und auch hier ein Schutzrohr dem Baum nicht schaden würde …

      Technische Fragestellungen im Zusammenhang von Bäumen und Leitungen können nur mit bautechnischen oder vegetationstechnischen Mitteln gelöst werden, der Verzicht auf Bäume ist grundsätzlich keine Alternative.

      In diesem Kontext sollen auch Ausführungen des Bundes verwaltungsgerichtes bezüglich der Bedeutung von DIN-Normen nicht verschwiegen werden. In seinem Urteil führt das Gericht u. a. aus:

      „Zwar kann den DIN-Normen einerseits Sachverstand und Verantwortlichkeit für das allgemeine Wohl nicht abgesprochen werden. Andererseits darf aber nicht verkannt werden, dass es sich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die einen bestimmten Einfluss auf das Marktgeschehen bezwecken. Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht.“ (BRELOER 2004).

      Die ungewöhnlich ausführlich erscheinende, aber in Wirklichkeit doch nur stichpunktartige Abhandlung der vorstehenden Kapitel verdeutlicht, dass

      die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser sowie die Entsorgung von Abwässern durch den Betrieb entsprechender Einrichtungen

      sowie

      die Versorgung der Bevölkerung mit Frischluft und die Entsorgung von Luftschadstoffen durch die Pflanzung und Erhaltung von Bäumen und Grünanlagen

      gleichwertige Rechtsgüter sind.

      Da Baumwurzeln wahrscheinlich den Bereich von Ver- und Entsorgungseinrichtungen meiden würden, wenn für deren Ummantelung ein sehr dichtes, grobporenarmes Material verwendet würde, sollten die Voraussetzungen für entsprechende Erprobungen geschaffen werden. Wahrscheinlich ist es gar nicht so schwierig, Wurzeln so zu dirigieren, wie es die Gegebenheiten in unseren Straßen nahe legen (HEIDGER 2002). Vielleicht liegt ein weiterer Lösungsansatz auch in der optimierten Verdichtung des die Leitungen ummantelnden Bodengemisches.

      Beispiele aus Aufgrabungen belegen, dass weniger als einen Meter von den Stämmen alter Platanen entfernt, unter einer Fahrbahn aus Großsteinpflaster, nicht eine nennenswerte Wurzel gefunden wurde. In anderen Fällen waren sie, 15 m oder weiter vom Stamm entfernt, noch armdick.

      Zur Minimierung der Probleme können die „Baumleute“ dadurch beitragen, dass sie in der Nähe von Ver- und Entsorgungseinrichtung auf die Verwendung von Baumarten, die bekanntermaßen über eine hohe Wurzelenergie verfügen, verzichten. Für Pappeln, Weiden und Platanen können trotz des im vorstehenden Absatz erstgenannten Beispiels bestimmt andere Standorte gefunden werden, als ausgerechnet neben einer sensiblen Versorgungseinrichtung.

      3 Der Nutzen von Vereinbarungen

      3.1 Zusammenarbeit ersetzt Konfrontation

      Wir wären unseren dienstlichen Verpflichtungen und unserer beruflichen Verantwortung nicht gerecht geworden, wenn wir wegen der „Störfaktoren“ resigniert und uns von einem wichtigen Thema wegen „Unlösbarkeit“ abgewandt hätten. So war es selbstverständlich, dass die Zusammenarbeit zwischen den „Technikern“ und den „Baumleuten“ weitergeführt und im Laufe der Zeit noch intensiviert wurde.

      Die auf Initiative des

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