Kirchliches Leben im Wandel der Zeiten. Группа авторов
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15 Vgl. P.-J. Heinig, Fürstenkonkubinat um 1500 zwischen Usus und Devianz, in: Tacke, A. (Hg.), „ ...wir wollen der Liebe Raum geben“. Konkubinate geistlicher und weltlicher Fürsten um 1500, Göttingen 2006, 11-37, hier 23-25.
16 Vgl. A. Schröer, Reformation II, 38-41.
17 Vgl. M. Nistal, Zeit, 56-58, 63f.
18 Vgl. W. Zöllner, Bistum Halberstadt, in: Gatz, E. (Hg.), Bistümer, 238-248; R. Joppen, Das Erzbischöfliche Kommissariat Magdeburg. Geschichte und Rechtsstellung bis zur Eingliederung in den Diözesanverband Paderborn, T. 1 u. 2, Leipzig [1964], 27-99.
19 Vgl. F. Jürgensmeier (Hg.), Erzbischof Albrecht von Brandenburg (1490-1545). Ein Kirchen- und Reichsfürst der Frühen Neuzeit, Frankfurt/M. 1991; A. Tacke (Hg.), Der Kardinal. Albrecht von Brandenburg. Renaissancefürst und Mäzen, Regensburg 2006.
20 Vgl. H.-G. Aschoff, in: Gatz, E. (Hg.), Bischöfe, 266-268.
21 Vgl. C. Römer, Wolfenbüttel und Halberstadt unter Herzog Heinrich Julius im Rahmen der mitteleuropäischen Konstellationen 1566-1613, in: Brosius, D. / Last, M. (Hg.), Beiträge zur niedersächsischen Landesgeschichte. Zum 65. Geburtstag von Hans Patze, Hildesheim 1984, 165-180.
22 Vgl. A. Schröer, Erneuerung I, 65-68; E. Bodemann, Die Weihe und Einführung des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig als Bischof von Halberstadt und die damit verbundenen Streitigkeiten 1578-1580, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen 43 (1878) 239-297.
23 Vgl. R. Joppen, Kommissariat, 31f.
24 Vgl. M. F. Feldkamp, in: Gatz, E. (Hg.), Bischöfe, 531f.; A. Schröer, Erneuerung I, 115-131.
25 Vgl. I. Mager, Die drei evangelischen Bischöfe von Verden, in: Jahrbuch der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte 86 (1988) 79-91; M. Nistal, Zeit, 64-73.
26 Vgl. M. Nistal, Zeit, 95-100.
27 Vgl. B. Roberg, Verhandlungen Herzog Philipp Sigismunds mit der Kurie und dem Kaiser über seine Anerkennung als Bischof von Osnabrück (1591-1598), in: Osnabrücker Mitteilungen 77 (1970) 31-93.
28 A. Schröer, Erneuerung I, 127.
29 Ch. v. d. Heuvel, in: Hehemann, R. (Bearb.), Biographisches Handbuch zur Geschichte der Region Osnabrück, Bramsche 1990, 225.
30 Vgl. H.-G. Aschoff, in: Gatz, E. (Hg.), Bischöfe, 99f.; A. Schröer, Die Kirche in Westfalen im Zeichen der Erneuerung, Bd. 2: 1585-1648, Münster 1987, 32-51.
31 R. Schwarz, Personal- und Amtsdaten der Bischöfe der Kölner Kirchenprovinz von 1500 bis 1800, Köln 1914, 56.
32 P.-J. Heinig, Fürstenkonkubinat, 24.
Fürstbischof Ferdinand von Lüning als Apostolischer Vikar für das Eichsfeld und Erfurt 1818-1823
Reimund Haas
Die Thematik könnte mit der überraschenden Frage eingeleitet werden, wie es kam, dass ein Adeliger ohne Theologiestudium aus dem linken Rheinland, aus Gleuel bei Köln,1 für rund fünf Jahre der letzte Fürstbischof von Erfurt und dem Eichsfeld wurde. Es muss schon eine besondere Zeit und eine außergewöhnliche Persönlichkeit gewesen sein, dass dies geschehen konnte. Ein erster Umstand der Epoche vor gut 200 Jahren war, dass es im Gefolge der Französischen Revolution (1789 und folgende Jahre) und der Säkularisation der deutschen Reichskirche (um 1803) nur noch wenige Bischöfe im ehemaligen deutschen Reichsgebiet gab.2
Zu ihnen gehörte der im nordwestdeutschen Raum lange Jahre wenig beachtete Ferdinand von Lüning, zu dem der Verfasser im Jahre 1973 in einer Fußnote seiner Diplom- und Lizentiatsarbeiten noch feststellen musste: „Eine Biographie oder auch nur ein Lebensbild von ihm fehlen und ein Nachlass von ihm konnte nicht ausfindig gemacht werden.“3 Als der Verfasser dann im Jahre 1978 das posthume Werk von Beda Bastgen über die Besetzung der Bischofsstühle in Preußen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit einem Register herausgab, kamen darin nicht nur Ferdinand von Lüning, sondern auch das Eichsfeld und Erfurt mehrfach vor.4
Und mehr als zehn Jahre später in der Doktorarbeit über Domkapitel und Bischofsstuhlbesetzungen in Münster konnte nicht nur Lünings Bedeutung für das westfälische Bistum Münster erstmals ausführlich dargestellt werden, sondern vor allem seine grundlegende, überregionale und bis heute in Deutschland relevante Bedeutung für die staatskirchliche Finanzierung aufgezeigt werden. Denn während die preußische Regierung den Corveyer Bischof 1815/16 möglichst schnell durch Papst Pius VII. (1800-1823) nach Münster transferieren lassen wollte, um dort den kirchenpolitisch umstrittenen Kapitularvikar – und später auch in den „Kölner Wirren“ staatskirchenpolitisch hervorgetretenen – Clemens August Droste zu Vischering († 1845)5 auszuschalten, bestand Lüning zunächst darauf, dass die Dotation der Bischofskirchen, Domkapitel und Bistumseinrichtungen als Entschädigung für die Säkularisationsverluste vom preußischen Staat erst gesichert werden müssten. Gerade weil Lüning selbst aus der Säkularisation eine gesicherte Pension von 13.000 Talern pro Jahr bezog, war ihm die Sorge um die Existenzgrundlage seiner Amtsnachfolger ein besonderes Anliegen, so dass er dem Drängen der preußischen Regierung auf Amtsübernahme zunächst widerstand, bis die Sicherung durch die Zirkumskriptionsbulle „De salute animarum“ (16. Juli 1821) grundgelegt war. Als Jurist nahm Ferdinand von Lüning in kirchlichen Finanzfragen eine entschiedene Haltung ein, so dass es bis August 1820 dauerte, bis diese grundlegend gesichert waren und er endlich im Juli 1821 im Bistum Münster als erster Bischof nach der Säkularisation eingeführt werden konnte.6