Ausgewählte Briefe. Gregor der Große
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Hinsichtlich der dreifachen Untertauchung bei der Taufe aber läßt sich nicht besser antworten, als Ihr selbst über die Sache geurtheilt habt; denn bei der Einheit im Glauben schadet der heiligen Kirche seine Verschiedenheit in den Gebräuchen. Wenn aber Wir88dreimal untertauchen, so deuten Wir damit das Geheimniß des dreitägigen Begräbnisses an, so daß durch die dritte Erhebung des Kindes aus dem Wasser die Auferstehung am dritten Tage versinnbildet wird. Wollte Jemand annehmen, daß Dieß zur Verehrung der allerheiligsten Dreifaltigkeit geschehe, so ist auch Nichts dagegen einzuwenden, daß der Täufling nur einmal im Wasser untergetaucht werde; denn da die eine Wesenheit dreipersönlich ist, so kann es nicht tadelswerth sein, ob das Kind nun einmal oder dreimal untergetaucht werde, weil durch die dreimalige Untertauchung die Dreiheit der Personen, durch die einmalige aber die Einheit der Gottheit ausgedrückt werden kann. Weil aber bis jetzt von den Irrgläubigen das Kind bei der Taufe dreimal untergetaucht wurde, so sollte es nach meiner Meinung bei Euch nicht geschehen, damit sie nicht eine Theilung in der Gottheit einführen, wahrend sie auf die Zahl der Untertauchungen halten, und sich nicht rühmen, über unsern Gebrauch den Sieg davon getragen zu haben, während sie den ihrigen beibehalten.89
An Ew. allerliebste Brüderlichkeit aber habe ich die Bücher abgesandt, von denen ich unten Erwähnung gethan. Was aber zur Erklärung des hl. Job gesprochen wurde und Ich Euch, wie ihr schreibet, schicken soll, so habe ich Dieß, weil ich es mit mattem Wort und Gefühl in Homilien vorgetragen hatte, in Bücherform umzuwandeln gesucht, und es befindet sich gerade jetzt unter den Händen der Abschreiber. Würde mich nicht die Eile des Überbringers dieses Schreibens drängen, so hätte ich Euch gerne Alles unverkürzt überschickt, besonders weil ich auch dieses Werk Ew. Hochwürden gewidmet habe, damit es scheine, ich hätte für Den, den ich mehr als Andere liebe, eine so schwere Arbeit übernommen. Wenn Euch indessen die kirchlichen Amtsgeschäfte eine Zeit lassen, so wisset Ihr schon, was Ihr zu thun habt. Obwohl Du mir dem Leibe nach abwesend bist, so sehe ich Dich doch immer vor mir, denn ich trage Dein Bildniß in mein Herz eingedrückt.
Gegeben im Monat Mai.
XXIII. (44.) An den Subdiakon Petrus in Sicilien.
XXIII. Gesammtausgabe 44.
An den Subdiakon Petrus in Sicilien.
Inhalt: Entscheidung vieler Rechtsfälle, woraus Gregors große Gerechtigkeitsliebe und Fürsorge für das Landvolk ersichtlich ist. Ueber den Cölibat der Subdiakonen.
Daß Wir Deinen Geschäftsträger erst so spät entlassen, hat seinen Grund in den Verrichtungen des Osterfestes, denen Wir obliegen mußten, so daß Wir ihn unmöglich früher hätten abordnen können. Die Angelegenheiten aber, die Du Uns zur Kenntniß bringen ließest, haben Wir sorgfältig untersucht, und Du wirst im weitern Verlauf ersehen, wie Wir sie entschieden haben.
Wir haben in Erfahrung gebracht, daß man die Bauern auf den Kirchengütern in Bezug auf den Getreidepreis sehr beschwere, indem man ihnen die bestimmte Ablösungssumme in fruchtbaren Jahren nicht einhalte. Wir wollen also, daß ihnen jederzeit nach dem öffentlichen Marktpreis, es mag nun viel oder wenig Getreide gegeben haben, die Ablösung gestattet werde.90 Was aber von Getreidelieferungen durch Schiffbruch verloren geht, das soll ihnen durchaus angerechnet werden, unter der Bedingung jedoch, daß Du keine Nachlässigkeit bei der Übersendung begangen habest und nicht etwa der Schaden durch Deine Schuld entstanden sei, weil Du die rechte Sendungszeit91versäumt hattest.92 Für sehr unbillig und ungerecht haben Wir es aber befunden, daß man von den Bauern der Kirche noch Etwas über die 16 Theile eines Modius annimmt und man sie zwingt, den Modius nach einem größeren Maße zu liefern, als er in den kirchlichen Scheunen üblich ist. Deßbalb verordnen Wir durch gegenwärtiges Schreiben, daß man von den Kirch-Bauern nie einen größern Modius (Schäffel) als einen solchen, der 18 Sextare faßt, annehmen dürfe.93 Hievon werde jedoch die gewohnheitsmäßige Dazugabe für die Schiffer nicht berührt, da nach deren Angabe das Getreide auf dem Schiffe sich mindert.
Auch haben Wir in Erfahrung gebracht, daß man an einige Landgüter der Kirche eine höchst ungerechte Forderung stelle, indem man den Pächtern von 70 Modien 3½ abverlangt; 94und auch Dieß ist noch nicht genug, sondern — man kann es kaum aussprechen, — aber wie man sagt, fordert man von ihnen unter dem Vorwand langer Verjährung noch Etwas darüber. Diesen Unfug verabscheuen Wir und wollen, daß er auf unsern Ländereien gänzlich abgeschafft werde. Deine Wohlerfahrenheit schätze ab, was von den Landleuten zu viel verlangt wird, sei es in Bezug auf Maß und Gewicht, oder hinsichtlich kleiner Gefälle, oder sonst gegen Recht und Billigkeit. Bringe Alles unter eine Abgabe zusammen und lasse, wie es der Landmann zu leisten vermag, als ganze und abgeschätzte Abgabe 2 Modien von 70 einliefern; weder eine Verkaufsteuer, noch ein höheres Maß, noch andere höhere Abgaben sollen von ihnen verlangt werden ausser jener Schätzungs-Abgabe; sondern nach Deiner Schätzung soll Jeder je nach seinem Vermögen seine Gesammtabgabe zugewiesen bekommen und so der schändlichen Ausbeutung ein Ende gemacht werden.
Damit aber nicht nach meinem Tode jene Auflagen, die Wir als ungehörige aufgehoben und statt derer Wir den Schätzungs-Preis erhöht haben, 95wieder Jedem angerechnet werden und so einerseits der erhöhte Schätzungspreis bleibe, anderseits aber doch wieder die Nebenabgaben eingetrieben werben, so wollen Wir, daß Du über die abgeschätzte Gesammtabgabe einen Revers ausstellest, in welchem die Gesammtabgabe genau angegeben und dazu bemerkt ist, daß der Betreffende frei sei von Verkaufgebühren, Nebenabgaben und sonstigen kleinen Gefällen. Was von diesen kleinen Abgaben bisher dem Verwalter zu Gute kam, das soll, wie Wir hiemit befehlen, Dir aus der Gesammtabgabe zu Theil werden.
Vor Allem wollen Wir, daß Du sorgfältig darauf Acht habest, daß ja bei der Einforderung der Abgabe kein ungerechtes Gewicht gebraucht werde. Findest Du irgendwo ein solches, so zerbrich es und setze ein neues und rechtes an dessen Stelle. Auch mein Sohn, der Diakon Servusdei, hat schon solche gefunden, die ihm mißfielen; ader er hattte nicht die Vollmacht zu einer Abänderung. Ausser dem schon oben Ausgenommenen und den geringen Kirchengefällen soll also Nichts von den Pächtern der Kirche über das rechte Gewicht gefordert werden.
Ausserdem haben Wir erfahren, daß der erste Steuertermin Unsre Landleute in große Noth versetzt, weil man sie den Zins zu zahlen zwingt, noch ehe sie ihre Ernte verkaufen konnten. Wenn sie dann ausser Stande sind, aus ihrem Eigenen zu geben, so entlehnen sie bei öffentlichen Mäklern und geben noch bedeutendes Aufgeld für diese Aushilfe; so kommen sie in schwere Verluste. Deßhalb befehlen Wir durch Gegenwärtiges, daß Du nach Deiner Wohlerfahrenheit für diesen Zweck jeden Vorschuß von Amtswegen machest, den sie sonst bei fremden Leuten sich geben ließen, und daß ihnen gestattet sein solle, ihre Schuldigkeit ratenweise, wie sie es gerade vermögen, zu entrichten. Denn wenn man sie zur unrechten Zeit drängt, so müssen sie, was ihnen sonst zur Abgabe ausgereicht hätte, früher und billiger verkaufen, und dann reicht es ihnen nicht zu.
Es ist Uns auch zugekommen, daß man bei den Heirathen der Landleute übermäßige Sporteln erhebe. In dieser Hinsicht verordnen Wir, daß keine Heirathssportel die Höhe eines Solidus96übersteigen solle. Wenn die Leute arm sind, sollen sie auch weniger geben dürfen; sind sie aber auch reich, so werde doch der genannte Solidus nicht überschritten. Auch soll diese Heirathssportel nicht in