Ausgewählte Briefe. Gregor der Große

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Ausgewählte Briefe - Gregor der Große Die Schriften der Kirchenväter

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Vermögens eingesetzt Gib ihm die Verlassenschaft zwar hinaus, aber beschwöre ihn, so Etwas in Zufunft nicht mehr geschehen zu lassen. Setze fest, was er als Taxe zu bekommen habe, damit seine Mühe nicht unbezahlt bleibe, aber er soll auch eingedenk bleiben, daß auf seinen eigenen Vortheil nicht bedacht sein soll, wer vom Kirchenvermögen lebt. Wenn aber ohne Sünde, ohne Geldgier durch die Sachwalter der Kirche Etwas der Kirche zukommt, so geziemt es sich, daß sie für ihre Mühe auch Etwas bekommen. Unserm Urtheil aber bleibe es vorbehalten, wie sie zu belohnen seien.102

      Die Streitfache wegen des Silbers des Rusticianus untersuche mit aller Genauigkeit und thue, was Dir recht scheint. Den erlauchten Mann Alexander ermahne, seine Sache mit der heiligen Kirche in Richtigkeit zu setzen. Sollte er sich dessen weigern, so bringe die Sache in Gottesfurcht und mit Rücksicht auf die Ehrbarkeit nach bestem Vermögen in’s Reine. Wir wollen auch, daß Du Dich dabei nachgiebig erweisest und, wenn möglich, lasse ihm nach, was er Andern schuldet. Sorge nur, daß Wir ganz von ihm loskommen.

      Die Schenkung der Dienerin Gottes, welche gefallen und in ein Kloster gewiesen worden war, erstatte ungesäumt zurück. Denn, wie oben bemerkt, jener Ort soll den Vortheil von ihrem Vermögen haben, der die Last, für sie zu sorgen, auf sich genommen hat. Aber auch was Andere von ihrem Vermögen in Händen haben, laß Dir ausliefern und gib es dem genannten Kloster.

      Die Gelder des Spitales am neuen Weg, die sich nach Deinem Berichte in Deinen Händen befinden, schicke mir zu. Dem Verwalter aber, den Du über die Spitalgüter gesetzt hast, gib Etwas nach Deinem Ermessen.

      Der Dienerin Gottes, Namens Extranea, die mit dem Theodosius gelebt hat, sollst Du, wie mir scheint, ein Einkommen zusichern oder jedenfalls die Schenkung erstatten, die sie gemacht hat. Das dem Kloster zugehörige Haus, welches Antoninus um 30 Solidi an sich gebracht, stelle ungesäumt nach Rückgabe der Solidi dem Kloster wieder zu. Auch die Meßkännchen von Onyxstein, die ich durch den Überbringer dieses Schreibens übermache, stelle zurück, nachdem ihre Ächtheit sorgfältig geprüft worden.

      Schicke den Saturninus zu Uns, wenn er gerade entbehrlich und nicht für Dich in Anspruch genommen ist.

      Felix, der Pächter der Frau Campana, den sie freigelassen, und den man nach ihrem Befehl nicht gerichtlich vernehmen sollte, hat erklärt, es seien ihm von dem Subdiakon Maximus 72 Solidi genommen worden; um sie geben zu können, mußte er nach seiner Behauptung alle seine Güter in Sicilien verkaufen oder verpfänden. Die Rechtskundigen haben nun behauptet, in Betrugssachen dürfe Niemand der gerichtlichen Vernehmung entzogen werden. Als sich aber Felix von Campanien zu Uns begeben wollte, büßte er hei einem Ungewitter das Leben ein. Suche seine Frau unb seine Kinder auf, löse ein, was er verpfändet, erstatte, was er verkauft hat, und reiche noch überdieß ihnen einen Lebensunterhalt. Denn Maximus hatte ihn nach Sicilen geschickt und ihm das Angegebene abgenommen. Suche also zu erfahren, was man ihm genommen hat, und gib es unverzüglich zurück.

      Lies Dieß alles mit Bedachtsamkeit und setze jene Nachlässigkeit ganz bei Seite, der Du Dich nicht ungern hingibst. Laß die Schreiben, die ich an alle Landbewohner gerichtet habe, auf allen Landgütern verlesen, damit sie wissen, worin sie sich gegen Gewaltthätigkeit durch Berufung auf Unsre Autorität vertheidigen können. Auch sollen ihnen beglaubigte Abschriften derselben mitgetheilt werden. Sieh wohl zu, daß Du Alles aufs Genaueste befolgest. Dadurch, daß ich Dir schreibe, was die Handhabung der Gerechtigkeit erfordert, entledige ich mich meiner Pflicht: bist Du aber lässig, so fällt es auf Dich zurück. Denke an das Kommen des furchtbaren Richters und laß jetzt Dein Gewissen vor seiner Ankunft zittern,- damit es nicht vergebens dann zittern müsse, wenn Himmel und Erde vor ihm zittern werden. Du hast gehört, was ich will; habe Acht, wie Du es ausführst.

       XXIV. (47.) An die Bischöfe Virgilius von Arles und Theodor von Marseille in Gallien.

      XXIV. Gesammtausgabe 47.

      An die Bischöfe Virgilius von Arles und Theodor von Marseille in Gallien.

       Inhalt: Die Juden sollen nicht mit Zwang getauft werden.

      Würde mir auch nicht die Rücksicht auf Zeit und Personen eine passende Gelegenheit bieten, an Ew. Brüderlichkeit zu schreiben und die pflichtmäßige Begrüßung zu erwidern, so hätte es sich doch so gefügt, daß ich zugleich abstatten kann, was der brüderlichen und nachbarlichen Liebe geziemt, und dabei auch nicht die mir vorgetragene Klage Einiger zu verschweigen brauche, die sich auf die Art und Weise bezieht, wie wir Die Seelen der Irrenden auf den Weg bringen sollen. Sehr viele Männer, allerdings jübi-schen Glaubens, die sich hier zu Lande aufhalten, aber auch in verschiedenen Geschäften in die Gegend von Marseille reisen, haben zu Unsrer Kunde gebracht, daß viele in jener Gegend befindliche Juden mehr durch Gewalt als durch die Predigt zur Taufquelle geführt worden seien. Gerne glaube ich, daß die Absicht hiebei lobenswürdig sei und von der Liebe zu unserm Herrn herkomme. Aber wenn diese Absicht nicht von dem entsprechenden, in der hl. Schrift angegebenen Erfolg103 begleitet ist, so fürchte ich, daß damit entweder kein verdienstliches Werk geschehe, oder daß gerade für die Seelen, die wir retten wollen, ein Schaden daraus entstehe, was Gott verhüten wolle! Denn wer nicht durch die Lieblichkeit des göttlichen Wortes gezogen, sondern aus Zwang zur Taufquelle gekommen ist, der kehrt wieder zum frühern Irrthum zurück und stirbt dann gerade aus dem Grunde eines schlimmen Todes, aus welchem man ihn für wiedergeboren gehalten hatte. Möge also Eure Brüderlichkeit solche Leute durch öfteres Predigen zu gewinnen suchen, so daß ihnen die Freundlichkeit des Predigers ein Verlangen einflöße, ihr bisheriges Leben aufzugeben. So wird Eure Absicht wohl erreicht, und die Seele des Bekehrten kehrt nicht zu Dem zurück, was sie ausgespieen. Die Predigt muß bei ihnen, einerseits die Dornen des Irrthums verbrennen, anderseits ihrer Verfinsterung Licht geben. So wird Ew. Brüderlichkeit für so oftmalige Ermahnung Lohn empfangen und Jene werden dadurch, so weit Gott es ihnen zu Theil werden läßt, zur Wiedergeburt eines neuen Lebens geführt werden.

       XXV. (55.) An den Subdiakon Anthemius.

      XXV. Gesammtausgabe 55.

      An den Subdiakon Anthemius.

       Inhalt: Derselbe soll nicht gestatten, daß die Sache der Armen vernachlässigt werde, und insbesondere verhindern, daß der Sohn einer Freigelassenen Namens der Kirche als Sklave reklamirt werde.

      Nicht nur in oftmaligen Anweisungen, sondern persönlich Dir gegenüber habe ich Dich, wie ich mich erinnere, ermahnt, daß Du in Deinem Amtsbezirke als Unser Stellvertreter sogar weniger den zeitlichen Nutzen der Kirche als die Erleichterung der Bedrängnisse armer Leute in’s Auge fassen und sie vielmehr gegen Bedrückung wessen immer beschützen sollest. Gaudiosus, der Überbringer des gegenwärtigen Schreibens, hat Uns mitgetheilt, daß ihm von den Sachwaltern der heiligen römischen Kirche, deren Vorsteher Wir sind, Gewalt angethan werde; er sagt, daß die Männer Genannter Kirche auf seine Söhne einen Anspruch erheben. Er hat Uns aber Schriftstücke vorgewiesen, aus denen hervorgeht, daß Sirika, die Frau des Überbringers dieses Schreibens, einst von Ecia, ruhmwürdigen Andenkens, einer Frau Morena zum Geschenk gemacht, von dieser Morena aber durch einen Freibrief entlassen worden sei. Deßhalb halten Wir es für ungeziemend, daß die einer Freien entsprossenen Söhne wieder in den Sklavenstand zurückversetzt werden. Wir befehlen darum Deiner Wohlerfahrenheit kraft gegenwärtigen Schreibens, diese Schriftstücke vorurteilslosen Sinnes zu erwägen, wie auch Wir gethan haben, und wenn sich von Seite der Kirche keine Dokumente finden, welche die Schriftstücke dieses Mannes entkräften, von jeder Belästigung desselben unverzüglich abzulassen. Denn es wäre unerträglich, wenn die Kirche die Freilassungen, welche Andere zu ihrem Verdienste vornehmen, statt sie zu begünstigen, für nichtig erklären würde. Wieder und wieder sehen Wir Uns darum genöthigt Deine Woblerfahrenbeit zu ermahnen, die Streitigkeiten zwischen Armen und der römischen Kirche mit aller Unbefangenheit zu untersuchen und aus den Nutzen des Kirchenamtes

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