Thesen zur ganzheitlichen Demokratie.. W. Eckehart Heeger
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Zweck der Verfassung einer ganzheitlich demokratische Gesellschaft.
(als Vorgriff dessen, was entwickelt werden soll.)
Die Verfassung einer ganzheitlich demokratischen Gesellschaft soll allen erwachsenen Gesellschaftsmitgliedern ermöglichen zu den Einsichten zu gelangen, um daraus in allen Lebenslagen richtige Entscheidungen für ihr individuelles Verhalten, aber auch Zusammenleben in ihrer Gesellschaft, treffen zu können. Sie soll, ihnen fundiert ermöglichen, sich selbst zu bestimmen und dabei mit allen Menschen konfliktfrei, friedlich zusammenzuleben und zugleich auch über alle wichtigen Veränderungen in der Gesellschaft mitzubestimmen. Dadurch sollen Menschen sich selbst-verwirklichen und Menschsein können, ohne aus Angst Rollen spielen oder sich verleugnen zu müssen, mit sich selbst in Konflikt zu geraten und von sich selbst zu entfremden oder schizophren verhalten zu müssen. Dies ist nur möglich, wenn alle Menschen und alle Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens nach den gleichen Prinzipien, durch Menschen, welche diese Prinzipien verstehen, einsehen und sich mit ihnen auch identifizieren, geleitet werden. Um dies und eindeutige Urteile zu gewährleisten, müssen alle Prinzipien als Zwecke von einem Ziel herunter gebrochen, von einem Prinzip abgeleitet werden. Dieses Ziel muss zugleich allen Menschen, aber auch der Natur, aus welcher Menschen nur leben können, dienen, damit sie glücklicher oder erfüllter leben und nachhaltiger überleben können. Aus diesem Zielprinzip sind auch alle Prinzipien mit ihren Zwecken und ihre Hierarchie oder Priorität schon festgelegt. Aber sie sind auch schon evolutionär festgelegt und müssen nicht von Menschen erfunden, sondern nur erkannt, verstanden und aus Einsicht in ihr gesellschaftliches Zusammenleben transformiert und von ihnen richtig verwirklicht werden. Es ist also nach dem Wert, Ziel oder Prinzip zu suchen, das wahrscheinlich für alle Menschen und vielleicht sogar alle Lebewesen hypothetisch am höchsten zu bewerten ist und deshalb von keinem anderen, welcher es verstanden hat, in Frage gestellt werden braucht, verletzt werden will und darf. Denn wenn schon in der Verfassung einer ganzheitlichen demokratische Gesellschaft nur zwei konkurrierende Prinzipien nebeneinander auf einer Hierarchiestufe stehen und nicht in ihren Zwecken in die gleiche Richtung auf ein Ziel ausgerichtet hinweisen, müssen sich logisch notwendig Konflikte in den Menschen, ihren Gesellschaften, aber auch der Rechtsprechung ergeben. Schon die Möglichkeit das Zielprinzip unterschiedlich zu interpretieren und nicht eindeutig in seinen Grenzen in der Realität zu falsifizieren, wie Würde des Menschen (BRD) oder Glück (USA) oder Eigentum (GB), muss zu Konflikten führen. Nur wenn alle Prinzipien der Verfassung und auch alle Gesetze von einem Zielprinzip und alle Folgeprinzipien von ihm abgeleitet werden, können alle Menschen untereinander konform gehen. Dann kann erwartet werden, dass sie mit der Komplexität ihres Lebens in jeder Gesellschaft besser klar kommen und sich Widerspruchsfreiheit der Prinzipien und Gesetze ergibt. Erst dann, kann auch Recht formal logisch begründet werden und sollten keine Willkürlichkeiten in der Gesetzgebung und Rechtsprechung entstehen. Die Verfassung sollte also hierarchisch gegliedert, aus einem Ziel- und von ihm ihre Leit- und differenzierenden Folgeprinzipien abgeleitet und als zu verwirklichende Zwecke formuliert werden. Die Formulierung jedes Prinzips muss so sein, dass es je höher es in der Hierarchie angeordnet wird, an möglichst vielen Kriterien und auch in den Folgeprinzipien falsifiziert werden kann und diese mit ihren Zwecken die höheren Prinzipien verwirklichen. Zugleich sollen sie durch ihre Verwirklichung auch in der lebendigen Realität der Menschen und ihrer Gesellschaft verifiziert werden können. Dadurch differenzieren sich die Prinzipien nach unten immer mehr aus und decken immer konkreter, kleinere Sektoren des Lebens der Menschen in der Gesellschaft ab. Es sollten sich dann für die Verfassung nur wenige Prinzipebenen ergeben, welche durch Gesetze als Folgeebenen noch weiter differenziert werden können.
Jedes Prinzip und dann auch jedes Gesetz, muss übergeordnet mit einem konkreten Zweck versehen werden. Er bestimmt konkreter den Begriff des Prinzips, von welchem es abgeleitet oder dem es untergeordnet ist und das durch es erreicht werden soll. An der Zweckerfüllung kann es verifiziert oder auch bei Verfehlung falsifiziert werden. Jedes Gesellschaftsmitglied und jeder erwachsene Mensch soll spätestens bei der Aufnahme in die Bürgerschaft, möglichst jedes Prinzip der Verfassung mit seinen Zwecken verstehen, sich mit ihnen und ihren Ergebnissen identifizieren können und auch wollen und sie ständig erfüllen oder sie mindestens nicht verletzen. Damit soll den Bürgern zum einen die Möglichkeit gegeben werden, ihr Verhalten selbstbestimmt so auszurichten, dass sie nicht gegen Prinzipien oder Gesetze verstoßen. Aber auch zum anderen, bei Irrtümern oder Fehlern, sich mit den davon Betroffenen, ohne fremde Hilfe oder Juristen und Gewalt, zu verständigen und die Schäden oder Fehler wieder gutzumachen, soweit dies möglich ist. Denn, obwohl in zivilisierten Gesellschaften die Komplexität der Zusammenhänge wächst und niemand mehr alle Wissensgebiete oder auch Gesetze überblicken kann, müssen alle Artikel einer Verfassung von redlichen Bürgern, ohne spezielles und noch weniger juristisches Studium verstanden und auch angewendet werden können. - Die Verfassung soll öffentlich unter Beteiligung aller interessierten Bürger entworfen, beraten und dann in jedem Prinzip von jedem Bürger durch Wahl bestätigt oder abgelehnt werden können. Vor allem ist jeder berechtigt oder sogar verpflichtet Verletzungen höherer Prinzipien, welche nicht entsprechend wieder gut gemacht wurden oder auch Widersprüche, öffentlich zu machen oder Nachbesserung der Verfassung zu verlangen. Erst damit wird auch eine Verfassung zu einem Selbstorganisationsprozess durch die Bürger einer Gesellschaft.
- Alle Prinzipien der Verfassung sollen als Komplemente der Selbstorganisation ermöglichen, dass nicht nur alle Menschen in der Gesellschaft und sie selbst, sich verwirklichen können, sondern auch alle Menschen global nach den gleichen Prinzipien leben könnten, ohne miteinander oder der Natur in Konflikte zu geraten.
Hinweise und Begründung zur Selbstorganisation aus der Evolution und Metaphysik.
Es erhebt sich also die Frage, wie ein Selbstorganisationsprozess funktioniert und, wie er von Bürgern einer Gesellschaft verwirklicht werden kann. Auch, wenn sich die meisten Menschen momentan unter Selbstorganisation wenig oder nichts vorstellen können oder wissen, wie sie zu verwirklichen sein könnte, muss sie als zu verwirklichender Zweck bestimmt sein, um das dazu erforderliche Verfahren verifizieren, sie ergänzend zu verbessern, ausgereift zu verwirklichen und Fehlentwicklungen falsifizieren, beenden und korrigieren zu können. Die Wurzeln dieser künstlichen, durch Menschen zu verwirklichenden Selbstorganisation, gehen tief in die Vergangenheit der lebenden und physikalischen Evolution bis über den Urknall in die Metaphysik und ihre Prinzipien zurück. Diese Prinzipien verwirklichen als Selbstorganisation mit ihren immer weiteren Differenzierungen gemeinsam alle natürlichen Prozesse auf den emergent folgenden Evolutionsebenen, der toten Physik und des Lebenden bis in die Bewusstseinsebene der Menschen in ihrem Bewusstwerdung und -sein. Der künstliche Selbstorganisationsprozess einer Gesellschaft und jedes Menschen muss und kann von Menschen also nicht erfunden werden. Er ist aus der natürlichen Evolution und Realität und den überall in ihr vorhandenen, sie verwirklichenden, metaphysischen Prinzipien zu erkennen. Er beginnt in der Physik als tote Realität und vor allem dem Vorbild