Besonderes Verwaltungsrecht. Группа авторов

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Besonderes Verwaltungsrecht - Группа авторов страница 119

Besonderes Verwaltungsrecht - Группа авторов C.F. Müller Lehr- und Handbuch

Скачать книгу

auf Bundes- und Landesebene rechtlich näher ausgestaltet. Eingeleitet wird das Verfahren etwa 12 Monate vor Beginn des betreffenden Haushaltsjahres mit dem Aufstellungsrundschreiben des Finanzministers, in dem er die einzelnen Ressorts und anderen für einen Einzelplan zuständigen Stellen (auf Bundesebene etwa den Bundespräsidenten, den Bundestag und das Bundesverfassungsgericht) mit Fristsetzung auffordert, Voranschläge für die Aufstellung des Haushaltsplans zu übersenden. Die zuständigen Stellen entwickeln ihre Voranschläge unter Einbeziehung der nachgeordneten Dienststellen, namentlich der jeweiligen Beauftragten für den Haushalt (§ 9 Abs. 1 und 2 BHO und das entsprechende Landeshaushaltsrecht). In der Behördenhierarchie werden die einzelnen Voranschläge jeweils bei der übergeordneten Behörde gesammelt, gegebenenfalls geändert oder ergänzt und zusammengefasst, um sodann zur nächsthöheren Behörde weitergeleitet zu werden. Auf Ebene des Fachressorts wird schließlich der Voranschlag für den Finanzminister erstellt und ihm übersandt, im Bund und in einigen Ländern[474] zugleich dem Rechnungshof zur Stellungnahme (§ 27 Abs. 1 und 2 BHO sowie entsprechendes Landeshaushaltsrecht).

      192

      193

      194

      195

      196

      197

      Der exekutiv zu beschließende Haushaltsplanentwurf gliedert sich nach den rechtlichen Vorschriften über die Haushaltssystematik (§§ 10 und 11 HGrG, §§ 13 und 14 BHO, entsprechend die Vorschriften der Landeshaushaltsordnungen und des Kommunalhaushaltsrechts, auf allen Ebenen zudem Verwaltungsvorschriften).

      198

Скачать книгу