Besonderes Verwaltungsrecht. Группа авторов

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Besonderes Verwaltungsrecht - Группа авторов C.F. Müller Lehr- und Handbuch

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Feinsteuerung noch in der Vollzugsphase werden bestimmte Ausgaben in Haushaltsgesetz und Haushaltsplan mit Sperrvermerken und Zustimmungsvorbehalten versehen, die die Mittelverausgabung von einer Einwilligung durch das Parlament, einen Parlamentsausschuss, insbesondere den Haushaltsausschuss oder auch den Finanzminister abhängig machen[516]. Entsprechendes gilt auf kommunaler Ebene[517].

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      Nach Art. 110 Abs. 4 Satz 1 GG und den entsprechenden Bestimmungen in den meisten Landesverfassungen dürfen in das Haushaltsgesetz nur Vorschriften aufgenommen werden, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben beziehen, die also finanzwirksam sind, und die den Zeitraum betreffen, für den das Haushaltsgesetz beschlossen wird (sachliches und zeitliches Bepackungsverbot).

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